Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
LoveFlow Partner-Programm
Fassung vom 17.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Teilnahme am LoveFlow Partner-Programm der
FlowMotion GmbH
Langenbeckstr. 2
10249 Berlin
– nachfolgend „Betreiber“ –
Das LoveFlow Partner-Programm ermöglicht Unternehmern – nachfolgend „Partner“ oder „Affiliate“ –, über persönliche Rabattcodes und/oder vom Betreiber bereitgestellte Empfehlungslinks neue Kunden für die psychologischen Beratungs- und Begleitangebote, Programme, Produkte und sonstigen Angebote von LoveFlow, einer Marke der FlowMotion GmbH, zu vermitteln und hierfür nach Maßgabe der Partner-Vereinbarung und dieser AGB Provisionen zu erhalten.
(2) Die Teilnahme setzt die Anerkennung dieser AGB und der Partner-Vereinbarung voraus. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
(3) Das Partner-Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(4) Fragen zum Partner-Programm beantwortet der Partner-Support per E-Mail unter partner@love-flow.com, in der Regel innerhalb eines Werktages. Weitere Kontaktmöglichkeiten gibt der Betreiber im LoveFlow Partner Hub bekannt.
§ 2 Registrierung, Vertragsschluss und Teilnahmevoraussetzungen
(1) Die Teilnahme setzt eine Registrierung über den LoveFlow Partner Hub unter partners.love-flow.com voraus. Die Registrierung kann insbesondere auf folgenden Wegen erfolgen:
a) über einen persönlichen Einladungslink des Betreibers; nach erfolgreicher Registrierung kann das Partnerkonto unmittelbar freigeschaltet werden;
b) über die offene Registrierung; die Freischaltung erfolgt nach Prüfung durch den Betreiber in der Regel innerhalb eines Werktages.
Ein Anspruch auf Freischaltung oder Teilnahme besteht nicht.
(2) Mit der Registrierung und der Zustimmung zur Partner-Vereinbarung und diesen AGB beantragt der Partner die Teilnahme am LoveFlow Partner-Programm. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Partnerkontos durch den Betreiber zustande.
Bei einer persönlichen Einladung durch LoveFlow kann die Freischaltung unmittelbar nach Abschluss der Registrierung erfolgen. Bei einer offenen Registrierung erfolgt sie nach Prüfung durch den Betreiber.
(3) Mit der Registrierung bestätigt der Partner,
a) als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu handeln und
b) vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
(4) Der Partner ist verpflichtet, seine Stamm-, Unternehmens-, Steuer- und Zahlungsdaten im LoveFlow Partner Hub vollständig und aktuell zu halten. Änderungen sind unverzüglich zu aktualisieren.
(5) Der Betreiber kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bereits freigeschaltete Partnerkonten können nach Maßgabe dieser AGB vorübergehend gesperrt oder die Partnerschaft beendet werden.
§ 3 Pflichten und Verantwortlichkeit des Partners
(1) Der Partner verpflichtet sich,
a) LoveFlow ausschließlich in einer Weise zu bewerben, die geeignet ist, das Ansehen, die Marke und die geschäftlichen Interessen von LoveFlow zu wahren;
b) sämtliche für seine Tätigkeit anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Vorschriften des UWG, des HWG, des DDG und der DSGVO sowie gegebenenfalls berufs- und standesrechtliche Regelungen;
c) werbliche Inhalte entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben klar und transparent als Werbung zu kennzeichnen;
d) seinen persönlichen Rabattcode oder einen ihm bereitgestellten Empfehlungslink nicht zur Vortäuschung provisionsberechtigter Vermittlungen oder sonst zur Manipulation des Partner-Programms zu verwenden. Eigenkäufe können unter Verwendung eines Partnercodes erfolgen, begründen jedoch keinen Provisionsanspruch;
e) Änderungen seiner unternehmerischen, steuerlichen oder sonst für die Teilnahme relevanten Verhältnisse unverzüglich im LoveFlow Partner Hub zu aktualisieren;
f) für konkrete Aussagen über LoveFlow, dessen Leistungen, Wirkungen, Qualifikationen oder Angebote ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu verwenden und die vom Betreiber freigegebenen Informationen, Formulierungen und Werbeaussagen zu beachten;
g) Werbeinhalte auf begründete Aufforderung des Betreibers unverzüglich anzupassen oder zu entfernen, wenn diese gegen gesetzliche Vorgaben, die Partnerbedingungen oder die vom Betreiber bereitgestellten bzw. im LoveFlow Partner Hub veröffentlichten Werberichtlinien verstoßen.
(2) Der Partner handelt selbstständig und eigenverantwortlich. Er ist weder Arbeitnehmer noch zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Betreibers berechtigt und darf im Namen des Betreibers keine verbindlichen Erklärungen oder Zusagen abgeben oder Verpflichtungen eingehen.
(3) Setzt der Partner Mitarbeiter, Agenturen, Dienstleister oder andere Personen zur Bewerbung von LoveFlow ein, ist er verpflichtet sicherzustellen, dass diese die für ihn geltenden Werbe- und Partnerregeln ebenfalls beachten. Pflichtverletzungen solcher Personen werden dem Partner zugerechnet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 4 Verbotene und genehmigungspflichtige Werbemethoden
(1) Insbesondere folgende Werbemethoden und Darstellungen sind nicht zulässig:
a) Irreführende gesundheitsbezogene oder therapeutische Aussagen
Der Partner darf LoveFlow nicht als Psychotherapie, medizinische Behandlung oder als Ersatz für eine erforderliche ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung darstellen.
LoveFlow ist entsprechend den jeweils vom Betreiber freigegebenen Leistungsbeschreibungen als psychologisches Beratungs- und Begleitangebot darzustellen.
Insbesondere unzulässig sind:
- erfundene, unwahre oder irreführende Aussagen über Leistungen oder Wirkungen von LoveFlow;
- Behauptungen oder Darstellungen, wonach LoveFlow bestimmte psychische oder körperliche Erkrankungen sicher heilt, beseitigt oder lindert;
- garantierte Erfolgs-, Heilungs-, Besserungs- oder Wirkungsversprechen;
- nicht vom Betreiber freigegebene konkrete Erfolgsquoten, Heilungszahlen oder vergleichbare Wirkungsangaben;
- unwahre oder irreführende Angaben über Qualifikationen, Befähigungen, Leistungen oder Erfolge von LoveFlow oder für LoveFlow tätigen Personen;
- das Stellen oder Suggerieren medizinischer oder psychotherapeutischer Diagnosen im Namen von LoveFlow;
- Darstellungen, die einen sicheren oder allgemein zu erwartenden Behandlungserfolg vermitteln.
Authentische persönliche Erfahrungsberichte sind zulässig, sofern sie wahrheitsgemäß wiedergegeben werden und daraus kein garantierter oder allgemein zu erwartender Erfolg oder eine irreführende generelle Wirkung abgeleitet wird.
b) Spam und unaufgeforderte Massenwerbung
Unzulässig ist insbesondere der Versand unzulässiger Massen-E-Mails, Direktnachrichten, SMS oder sonstiger elektronischer Werbenachrichten sowie andere Formen von Spam oder gesetzlich unzulässiger Direktwerbung.
c) Gefälschte oder manipulierte Bewertungen
Das Erstellen, Beauftragen oder Veröffentlichen gefälschter oder manipulierter Bewertungen, Testimonials oder Erfahrungsberichte ist untersagt.
Dies gilt auch für die unzutreffende Darstellung bezahlter oder anderweitig incentivierter Inhalte als unabhängige Kundenmeinung.
d) Markenmissbrauch und Brand-Bidding
Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betreibers ist es untersagt,
- bezahlte Suchanzeigen auf „LoveFlow“, „love-flow“, „love-flow.com“ oder verwechslungsfähige Markenbegriffe zu schalten;
- Domains, Social-Media-Handles oder sonstige Kennzeichen zu registrieren oder zu verwenden, die „LoveFlow“ enthalten oder den Eindruck eines offiziellen LoveFlow-Auftritts erwecken.
e) Technische oder wirtschaftliche Manipulation
Untersagt sind insbesondere:
- Fake-Accounts oder Fake-Bestellungen,
- künstlich erzeugte Transaktionen,
- automatisierte oder missbräuchliche Nutzung von Partnercodes oder Empfehlungslinks,
- Bots, Scripts oder andere technische Manipulationen zur Erzeugung oder Vortäuschung von Vermittlungen,
- kollusive oder anderweitig künstlich konstruierte Transaktionen mit dem Ziel, Provisionen zu erzeugen.
f) Irreführende Darstellung der Beziehung zu LoveFlow
Der Partner darf nicht den Eindruck erwecken, Mitarbeiter, Organ, offizieller Vertreter oder Teil des internen Teams von LoveFlow oder der FlowMotion GmbH zu sein, sofern dies nicht tatsächlich vereinbart wurde.
g) Gutschein-, Cashback- und Dealportale
Die Veröffentlichung persönlicher Partnercodes oder Empfehlungslinks auf Gutschein-, Cashback-, Deal- oder Couponportalen, insbesondere auf Aggregator-Plattformen, bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Betreibers.
(2) Der Betreiber kann bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß das Partnerkonto, den Partnercode oder Empfehlungslink sowie betroffene Auszahlungen bis zur Klärung vorübergehend sperren.
Der Betreiber wird die Prüfung mit der gebotenen Eile durchführen und den Partner über das Ergebnis unterrichten. Dauert die Prüfung länger als acht Wochen an, teilt der Betreiber dem Partner den Stand und die Gründe in Textform mit.
Bestätigt sich der Verdacht nicht, hebt der Betreiber die Sperre auf; zurückgehaltene Provisionen werden mit dem nächsten Auszahlungslauf berücksichtigt.
Bei festgestellten Verstößen können Provisionen aus Vermittlungen, die durch die unzulässige Handlung zustande gekommen oder anderweitig nicht provisionsberechtigt sind, storniert, verrechnet oder zurückgefordert werden.
Andere ordnungsgemäß entstandene und nicht vom Verstoß betroffene Provisionen bleiben hiervon unberührt.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Betreiber die Partnerschaft nach Maßgabe von § 12 außerordentlich kündigen.
Weitergehende Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche bleiben unberührt.
§ 5 Markennutzung und Werbemittel
(1) Der Betreiber kann dem Partner Logos, Banner, Texte, Bilder und sonstige Werbemittel zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Werbemittel besteht nicht.
(2) Soweit der Betreiber die Verwendung freigegeben hat, erhält der Partner für die Dauer der Partnerschaft ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die freigegebenen LoveFlow Marken, Logos und Werbemittel ausschließlich zur Bewerbung der LoveFlow-Angebote im Rahmen des Partner-Programms zu verwenden.
Der Partner ist insbesondere nicht berechtigt,
a) Logos oder Marken in irreführender oder entstellender Weise zu verändern,
b) die Marke in rechtswidrigen, diskriminierenden, anstößigen oder anderweitig rufschädigenden Zusammenhängen zu verwenden,
c) durch die Nutzung eine über die tatsächliche Partnerschaft hinausgehende Geschäftsbeziehung, Exklusivität oder Vertretungsmacht vorzutäuschen.
(3) Der Betreiber kann die Nutzung bestimmter Werbemittel, Logos oder sonstiger Markenbestandteile jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, einschränken oder ersetzen und deren weitere Verwendung untersagen.
Der Partner hat betroffene Inhalte nach entsprechender Mitteilung unverzüglich anzupassen oder zu entfernen.
(4) Sämtliche Nutzungsrechte aus diesem Paragraphen enden spätestens mit Beendigung der Partnerschaft.
§ 6 Provisionsmodell und Zuordnung
(1) Der Partner erhält für neue Kunden, die ihm über seinen persönlichen Rabattcode und/oder einen vom Betreiber bereitgestellten Empfehlungslink wirksam zugeordnet werden, eine Provision auf provisionsberechtigte Kundenzahlungen.
Ein Provisionsanspruch entsteht ausschließlich für tatsächlich erfolgreich vereinnahmte und nach diesen AGB provisionsberechtigte Kundenzahlungen.
(2) Die reguläre Provision beträgt 25 % des vom Betreiber tatsächlich vereinnahmten provisionsberechtigten Nettoumsatzes nach Abzug gewährter Rabatte und ohne Umsatzsteuer.
Gebühren von Zahlungsdienstleistern werden nicht von der Provisionsbasis abgezogen.
Die Provision versteht sich als Nettoentgelt des Partners. Soweit aufgrund des steuerlichen Status des Partners Umsatzsteuer zusätzlich auszuweisen ist, wird diese im Rahmen der Gutschrift entsprechend berücksichtigt.
(3) Die für einen vermittelten Kunden geltenden Provisionsbedingungen, insbesondere Provisionssatz und Provisionszeitraum, werden mit der erstmaligen wirksamen Zuordnung dieses Kunden zum Partner festgeschrieben.
Der Provisionszeitraum beginnt jedoch erst mit der ersten erfolgreich vereinnahmten kostenpflichtigen Zahlung.
Spätere Änderungen der allgemeinen Provisionsbedingungen wirken grundsätzlich nur für danach neu vermittelte Kunden.
(4) Für die Laufzeit der Provision gelten folgende Regeln:
a) Monatsabonnements:
Provisionsberechtigt sind alle erfolgreich vereinnahmten provisionsberechtigten Kundenzahlungen innerhalb eines Zeitraums von maximal zwölf Monaten ab der ersten erfolgreich vereinnahmten kostenpflichtigen Zahlung.
Ausgefallene Zahlungen, Kündigungen oder Unterbrechungen verlängern diesen Zeitraum nicht.
Wird eine zunächst fehlgeschlagene Zahlung später erfolgreich vereinnahmt, entsteht hierfür eine Provision, sofern die Zahlung innerhalb des ursprünglichen Provisionszeitraums erfolgt.
b) Tarifwechsel:
Ein Wechsel zwischen LoveFlow-Tarifen startet den Provisionszeitraum nicht neu und verlängert ihn nicht. Maßgeblich bleibt der tatsächlich vereinnahmte provisionsberechtigte Betrag.
c) Reaktivierungen:
Reaktiviert ein ursprünglich vom Partner vermittelter Kunde sein Abonnement innerhalb des ursprünglichen Provisionszeitraums, bleibt die ursprüngliche Partnerzuordnung bestehen. Die Unterbrechung startet oder verlängert den Provisionszeitraum nicht.
d) Jahresabonnements:
Bei Jahresabonnements ist ausschließlich die erste Jahreszahlung provisionsberechtigt.
(5) Kein neuer Provisionsanspruch entsteht insbesondere für:
a) bereits bestehende oder zuvor zahlende LoveFlow-Kunden; die Reaktivierungsregel nach Absatz 4 Buchstabe c bleibt unberührt;
b) Kunden, die während einer kostenlosen Testphase kündigen, ohne eine kostenpflichtige Zahlung zu leisten;
c) Eigenkäufe des Partners;
d) Zahlungen, die ganz oder teilweise erstattet, storniert oder zurückgebucht werden;
e) betrügerische, manipulierte oder anderweitig nicht provisionsberechtigte Transaktionen;
f) Vermittlungen, die durch verbotene Werbe- oder Manipulationsmethoden zustande gekommen sind.
(6) Für die Zuordnung ist grundsätzlich der beim Abschluss tatsächlich verwendete gültige Partnercode maßgeblich.
Mehrere Partnercodes und sonstige Rabatt- oder Aktionscodes können nicht miteinander kombiniert werden, sofern der Betreiber für eine konkrete Aktion nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
Stellt der Betreiber zusätzlich Empfehlungslinks oder andere technische Zuordnungsmechanismen bereit, kann er hierfür ergänzende technische Zuordnungs- und Trackingregeln festlegen und im LoveFlow Partner Hub bekannt geben.
Bei einem Konflikt zwischen mehreren Partnerzuordnungen hat ein beim Abschluss tatsächlich verwendeter gültiger Partnercode grundsätzlich Vorrang, sofern der Betreiber für eine konkrete Aktion nicht ausdrücklich eine abweichende Regel bekannt gibt.
Eine nachträgliche Partnerzuordnung erfolgt grundsätzlich nicht. Nachweisbare technische Fehler des LoveFlow-Systems können vom Betreiber korrigiert werden.
(7) Der Betreiber kann die allgemeinen Provisionsbedingungen für zukünftige Vermittlungen, insbesondere Provisionssätze oder Provisionszeiträume, mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen ändern.
Bereits ordnungsgemäß zugeordnete Kunden bleiben hinsichtlich ihres festgeschriebenen Provisionssatzes und Provisionszeitraums von solchen Änderungen unberührt.
Zeitlich begrenzte Sonderaktionen, zusätzliche Vergütungen oder ausschließlich für den Partner günstigere Konditionen können auch kurzfristiger eingeführt werden.
(8) Individuell mit einem Partner vereinbarte Sonderkonditionen bleiben unberührt und gehen den allgemeinen Provisionsbedingungen für den jeweiligen Partner vor.
§ 7 Abrechnung und Auszahlung
(1) Provisionen werden monatlich abgerechnet und nach Prüfung durch den Betreiber freigegeben. Der Abrechnungslauf für einen Kalendermonat wird jeweils am 2. Tag des Folgemonats erstellt. Für die steuerliche Behandlung der Abrechnung sind die zu diesem Zeitpunkt im LoveFlow Partner Hub hinterlegten Angaben des Partners maßgeblich; spätere Änderungen wirken sich erst auf nachfolgende Abrechnungsläufe aus. Die Gutschriften zu einem Abrechnungslauf werden ab dem 7. Tag des Folgemonats erstellt.
(2) Provisionen aus der ersten kostenpflichtigen Zahlung eines Kunden werden erst nach Ablauf der für den Kunden geltenden Widerrufsfrist und einer angemessenen Bearbeitungszeit freigegeben.
Folgezahlungen können nach erfolgreicher Vereinnahmung und Prüfung für den jeweiligen Auszahlungslauf freigegeben werden.
(3) Freigegebene Provisionen werden grundsätzlich am 15. des Kalendermonats zur Auszahlung angewiesen, der auf den jeweiligen Abrechnungszeitraum folgt. Fällt der 15. auf keinen Bankarbeitstag, erfolgt die Auszahlung am nächsten Bankarbeitstag. Provisionen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht freigegeben sind, werden nach ihrer Freigabe automatisch bei einem der folgenden Auszahlungsläufe berücksichtigt.
(4) Die reguläre Auszahlungsschwelle beträgt 30,00 Euro.
Wird sie nicht erreicht, wird das auszahlungsfähige Guthaben in den nächsten Auszahlungslauf übertragen und mit weiteren Provisionen zusammengefasst. Ordnungsgemäß entstandene Guthaben verfallen nicht allein wegen des Nichterreichens der Auszahlungsschwelle.
Bei endgültiger Beendigung der Partnerschaft wird ein verbleibendes auszahlungsfähiges Restguthaben nach Abschluss aller offenen Abrechnungen auch dann ausgezahlt, wenn es unter 30,00 Euro liegt.
(5) Wird eine bereits provisionierte Kundenzahlung nachträglich ganz oder teilweise erstattet, storniert oder zurückgebucht oder entfällt die Provisionsberechtigung aus einem anderen Grund, wird die darauf entfallende Provision entsprechend korrigiert.
Bereits ausgezahlte Beträge können mit bestehenden oder zukünftigen Provisionsansprüchen verrechnet werden.
Bestehen keine ausreichenden Ansprüche zur Verrechnung, kann der Betreiber den nachträglich entfallenen Betrag nach Maßgabe von § 3 Abs. 4 der Partner-Vereinbarung zurückfordern.
(6) Voraussetzung für die Auszahlung ist die vollständige Hinterlegung der vom Betreiber unterstützten Zahlungsdaten sowie sämtlicher erforderlicher Stamm-, Unternehmens- und Steuerdaten. Fehlen erforderliche Angaben, teilt der Betreiber dem Partner mit, welche Angaben noch erforderlich sind; die Auszahlung erfolgt mit dem nächsten Auszahlungslauf nach deren vollständiger Hinterlegung. Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben, kann der Betreiber die betreffende Auszahlung bis zur Klärung zurückhalten und weitere Nachweise verlangen; er wird die Prüfung mit der gebotenen Eile durchführen und den Partner über das Ergebnis unterrichten. Dauert diese Prüfung länger als acht Wochen an, teilt der Betreiber dem Partner den Stand und die Gründe in Textform mit.
(7) Auszahlungen erfolgen in Euro auf eine vom Betreiber unterstützte und vom Partner im LoveFlow Partner Hub hinterlegte Zahlungsverbindung.
Verfügt der Partner aufgrund seines Sitzlandes nicht über eine geeignete IBAN-Verbindung, kann vor der ersten Auszahlung eine andere vom Betreiber unterstützte Auszahlungsmöglichkeit vereinbart werden.
Für die Tragung der Kosten der Zahlungsabwicklung sowie etwaiger Währungsumrechnungskosten gilt § 4 Abs. 5 der Partner-Vereinbarung.
(8) Bei einer ordentlichen Beendigung der Partnerschaft werden provisionsberechtigte Zahlungen aus bereits vor Vertragsende ordnungsgemäß vermittelten Kunden innerhalb ihres ursprünglichen Provisionszeitraums weiterhin nach diesen AGB berücksichtigt.
(9) Angaben zu noch nicht endgültig freigegebenen Provisionen, Umsätzen, Auszahlungsbeträgen und sonstigen Abrechnungsinformationen im LoveFlow Partner Hub sind vorläufig.
Sie können insbesondere aufgrund von Zahlungsfehlern, Rückerstattungen, Rückbuchungen, Betrugsverdacht, technischen Korrekturen, nachträglichen Zuordnungsprüfungen oder steuerlichen Anpassungen berichtigt werden.
Maßgeblich für die endgültige Abrechnung ist die jeweils freigegebene Abrechnung bzw. Gutschrift.
(10) Einwendungen gegen die Abrechnung einer Vermittlung, die nach Auffassung des Partners nicht oder unzutreffend berücksichtigt wurde, sind innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitraum, in dem die Vermittlung erfolgt sein soll, in Textform zu erheben. Die gesetzliche Verjährung bleibt unberührt.
§ 8 Gutschriftverfahren und steuerliche Pflichten
(1) Die Provisionsabrechnung erfolgt im zwischen den Parteien vereinbarten Gutschriftverfahren gemäß § 14 UStG.
Der Betreiber erstellt als Leistungsempfänger die Gutschrift über die Vermittlungsleistungen des Partners.
Der Partner stimmt dem Gutschriftverfahren ausdrücklich zu.
(2) Der Partner stellt für Leistungen, die vom Betreiber im Gutschriftverfahren abgerechnet werden, keine eigenen Rechnungen aus.
Für die Prüfung von Gutschriften und für Einwendungen gilt § 4 Abs. 4 der Partner-Vereinbarung. Erforderliche Korrekturen werden durch den Betreiber vorgenommen.
(3) Die Gutschrift enthält die nach der jeweils maßgeblichen steuerlichen Situation erforderlichen Angaben. Insbesondere gilt:
a) Deutschland – Regelbesteuerung:
Soweit auf die Vermittlungsleistung deutsche Umsatzsteuer anfällt, wird diese mit dem jeweils gesetzlich anzuwendenden Steuersatz zusätzlich zum Nettoentgelt ausgewiesen und bei der Auszahlung berücksichtigt.
b) Deutschland – Kleinunternehmer:
Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Gutschrift enthält insbesondere den Hinweis:
„Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.“
c) Partner in einem anderen EU-Mitgliedstaat:
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, erfolgt die Abrechnung nach dem Reverse-Charge-Verfahren. Die Gutschrift enthält insbesondere den Hinweis:
„Abrechnung im Gutschriftverfahren. Reverse-Charge, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 1 UStG.“
d) Partner außerhalb der Europäischen Union:
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, erfolgt die Abrechnung unter Anwendung der für den jeweiligen Fall maßgeblichen Reverse-Charge-Regelung. Die Gutschrift enthält insbesondere den Hinweis:
„Abrechnung im Gutschriftverfahren, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG.“
(4) Der Partner hat die für seinen Sitz und Steuerstatus erforderlichen steuerlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu hinterlegen.
Hierzu gehören insbesondere:
a) bei in Deutschland ansässigen Partnern die Steuernummer, eine gegebenenfalls vorhandene USt-IdNr. sowie die Angabe, ob die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet wird;
b) bei Partnern in einem anderen EU-Mitgliedstaat die lokale Steuernummer sowie eine gültige USt-IdNr.;
c) bei Partnern außerhalb der Europäischen Union die lokale Steuernummer bzw. Tax ID sowie die MWST-/VAT-Nummer, soweit eine solche erteilt wurde. Wurde keine MWST-/VAT-Nummer erteilt, ist dies dem Betreiber entsprechend anzugeben.
Der steuerliche Sitz bzw. das Sitzland ist vollständig anzugeben.
Ändert sich der steuerliche Status, sind die Angaben unverzüglich zu aktualisieren.
(5) Der Partner ist selbst verantwortlich für
- seine steuerliche und gegebenenfalls gewerbliche Registrierung,
- die Richtigkeit und Aktualität seiner hinterlegten Daten,
- die Erfüllung seiner eigenen steuerlichen Erklärung-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten.
Der Betreiber ist berechtigt, Steuerdaten und erforderliche Nachweise zu prüfen oder prüfen zu lassen und Auszahlungen bis zur vollständigen Klärung fehlender, widersprüchlicher oder unplausibler Angaben zurückzuhalten.
Der Betreiber wird die Prüfung mit der gebotenen Eile durchführen und den Partner über das Ergebnis unterrichten. Dauert die Prüfung länger als acht Wochen an, teilt der Betreiber dem Partner den Stand und die Gründe in Textform mit.
Hat der Partner schuldhaft falsche oder verspätete Angaben gemacht, ersetzt er dem Betreiber die hierdurch verursachten nachweisbaren angemessenen Schäden und Mehrkosten, insbesondere Kosten erforderlicher Korrekturabrechnungen.
(6) Für die Bereitstellung der Gutschriften im LoveFlow Partner Hub, die Benachrichtigung des Partners und den Zugang gilt § 4 Abs. 3 der Partner-Vereinbarung. Die Gutschriften werden in einem gesetzlich zulässigen Format bereitgestellt; der Betreiber kann das verwendete Format insbesondere aufgrund gesetzlicher, steuerlicher oder technischer Anforderungen anpassen.
§ 9 Wettbewerb und konkurrierende Angebote
(1) Soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht, ist der Partner grundsätzlich berechtigt, auch Produkte oder Partnerprogramme anderer Anbieter zu bewerben.
(2) Zum Schutz der Marke und der Werbewirkung von LoveFlow gelten jedoch folgende Einschränkungen:
a) Direkte namentliche Vergleiche zwischen LoveFlow und konkreten Konkurrenzprodukten oder -anbietern unter Verwendung von LoveFlow Logos, offiziellen LoveFlow Werbemitteln oder nicht öffentlich freigegebenen Informationen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Betreibers.
b) Der persönliche LoveFlow Partnercode oder Empfehlungslink darf ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betreibers nicht in derselben konkreten Werbeanzeige, Landingpage, demselben Beitrag oder sonstigen unmittelbar zusammengehörenden Werbeinhalt gemeinsam mit Rabattcodes oder Empfehlungslinks unmittelbar konkurrierender psychologischer Beratungs-, Coaching- oder Online-Begleitangebote beworben werden.
c) Vom Betreiber genehmigte oder anderweitig zulässige vergleichende Werbung muss wahrheitsgemäß, sachlich und nicht irreführend sein. Tatsachenbehauptungen und konkrete Vergleiche müssen auf objektiven und nachprüfbaren Kriterien beruhen. Konkurrenzangebote dürfen nicht herabgesetzt, verunglimpft oder irreführend dargestellt werden.
(3) Individuelle Sonderkonditionen, insbesondere erhöhte Provisionssätze, besondere Werbeleistungen oder exklusive Kooperationen, können von einer gesonderten individuellen Exklusivitäts- oder Wettbewerbsvereinbarung abhängig gemacht werden.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten des Partners zur Durchführung und Abwicklung des Partner-Programms nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter partners.love-flow.com/datenschutz.
(2) Der Partner erhält im LoveFlow Partner Hub ausschließlich die für Zuordnung und Abrechnung erforderlichen, nicht unmittelbar personenbezogenen Informationen über vermittelte Kunden.
Hierzu können insbesondere gehören:
- eine Referenzkennung,
- Datum und Status einer Vermittlung,
- provisionsrelevanter Kundenumsatz,
- Provisionsbetrag und Zahlungsstatus.
Namen, E-Mail-Adressen, Bank- oder Kreditkartendaten, therapeutische oder psychologische Inhalte, Nachrichten, Tagebucheinträge oder andere vertrauliche Kundeninhalte werden dem Partner nicht zugänglich gemacht.
(3) Der Partner verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden nicht öffentlichen geschäftlichen, technischen und vertraulichen Informationen des Betreibers sowie vertrauliche Informationen über Kunden während und auch nach Beendigung der Partnerschaft vertraulich zu behandeln und nicht für andere als die vereinbarten Zwecke zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.
Gesetzlich zwingende Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 11 Haftung und Freistellung
(1) Der Partner haftet dem Betreiber nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er durch eine von ihm zu vertretende Verletzung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten verursacht.
Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen Werberegeln, Marken- oder Kennzeichenrechte, Datenschutzpflichten, Vertraulichkeitspflichten, steuerliche Mitwirkungspflichten sowie für Manipulationen oder unzulässige Vermittlungen.
Für die Freistellung des Betreibers von Ansprüchen Dritter gilt § 7 Abs. 3 der Partner-Vereinbarung.
(2) Für die Haftung des Betreibers gilt § 6 der Partner-Vereinbarung.
§ 12 Vertragslaufzeit, Sperrung und Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit der Freischaltung des Partnerkontos.
(2) Beide Parteien können die Partnerschaft jederzeit mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Monatsende in Textform ordentlich kündigen.
Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Kündigungsfrist vorsehen, gilt die gesetzliche Frist.
(3) Mit Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung werden der persönliche Rabattcode und gegebenenfalls bereitgestellte Empfehlungslinks für neue Vermittlungen deaktiviert.
Provisionsberechtigte Zahlungen aus bereits vor Vertragsende ordnungsgemäß vermittelten Kunden werden innerhalb ihres ursprünglichen Provisionszeitraums weiterhin entsprechend den zum Zeitpunkt der Vermittlung geltenden Bedingungen abgerechnet.
(4) Der Betreiber kann die Partnerschaft aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:
a) schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Werberegeln dieser AGB;
b) Betrug, Manipulation oder künstlicher Erzeugung von Vermittlungen oder Transaktionen;
c) vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen Unternehmens-, Steuer- oder Zahlungsangaben;
d) erheblichem Markenmissbrauch oder erheblicher Schädigung des Ansehens von LoveFlow;
e) schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Bewerbung von LoveFlow;
f) erheblichen Verstößen gegen Vertraulichkeits- oder Datenschutzpflichten;
g) Verlust der für die Teilnahme erforderlichen Unternehmereigenschaft;
h) sonstigen schwerwiegenden Vertragsverletzungen, aufgrund derer dem Betreiber die Fortsetzung der Partnerschaft nicht zugemutet werden kann.
Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgt vor einer außerordentlichen Kündigung wegen einer Pflichtverletzung eine Abmahnung oder die Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe. Dies gilt nicht, wenn eine solche Abmahnung oder Fristsetzung gesetzlich entbehrlich ist.
(5) Bei einer berechtigten außerordentlichen Kündigung aus einem vom Partner zu vertretenden wichtigen Grund entstehen nach Wirksamwerden der Kündigung grundsätzlich keine neuen Provisionsansprüche aus danach eingehenden Kundenzahlungen.
Bereits zuvor ordnungsgemäß entstandene und nicht von dem Vertragsverstoß betroffene Provisionen bleiben bestehen.
Provisionen aus manipulierten, betrügerischen oder anderweitig nicht provisionsberechtigten Vermittlungen können storniert, verrechnet oder zurückgefordert werden.
(6) Bestehen konkrete Anhaltspunkte für Betrug, Manipulation, schwerwiegende Werbeverstöße oder einen sonstigen erheblichen Missbrauch, kann der Betreiber bis zur Klärung insbesondere
- das Partnerkonto vorübergehend sperren,
- den Partnercode oder Empfehlungslink deaktivieren,
- die Freigabe und Auszahlung betroffener Provisionen vorübergehend zurückstellen.
Der Betreiber wird die Prüfung mit der gebotenen Eile durchführen und den Partner über das Ergebnis unterrichten. Dauert die Prüfung länger als acht Wochen an, teilt der Betreiber dem Partner den Stand und die Gründe in Textform mit.
Bestätigt sich der Verdacht nicht, hebt der Betreiber die Sperre auf und aktiviert Partnercode und Empfehlungslinks wieder. Nach Abschluss der Prüfung werden berechtigte und nicht vom Verstoß betroffene Provisionen regulär berücksichtigt.
(7) Kündigungen bedürfen der Textform. Eine Kündigung per E-Mail ist ausreichend.
(8) Mit Beendigung der Partnerschaft erlöschen die dem Partner eingeräumten Nutzungsrechte an LoveFlow Marken und Werbemitteln. Entsprechende Inhalte sind unverzüglich zu entfernen oder so anzupassen, dass keine weitere Nutzung geschützter LoveFlow Marken oder Werbemittel erfolgt.
(9) Die Beendigung der Partnerschaft und die technische Schließung des Benutzerkontos sind getrennte Vorgänge.
Soweit dies für die weitere Abwicklung bestehender Provisionsansprüche, Gutschriften, Auszahlungen oder sonstiger Abrechnungsvorgänge erforderlich ist, kann das Partnerkonto nach Vertragsende vorübergehend in einem eingeschränkten Abwicklungsstatus fortgeführt werden.
Nach Abschluss der Abwicklung kann das Benutzerkonto geschlossen werden. Gesetzlich aufzubewahrende Unterlagen und Daten bleiben für die jeweils vorgeschriebene Dauer gespeichert.
§ 13 Änderungen des Partner-Programms und dieser AGB
(1) Der Betreiber ist berechtigt, das LoveFlow Partner-Programm und dessen Ausgestaltung für die Zukunft anzupassen.
Dies umfasst insbesondere Änderungen an
- angebotenen Produkten und Leistungen,
- Preisen und Kundenrabatten,
- technischen Funktionen des LoveFlow Partner Hubs,
- Rabattcodes, Empfehlungslinks und Zuordnungsmechanismen,
- Werbemitteln,
- Auszahlungs- und Abrechnungsprozessen,
- allgemeinen Provisionsbedingungen für zukünftige Vermittlungen.
Ein Anspruch des Partners auf die unveränderte dauerhafte Fortführung bestimmter Produkte, Preise, Rabatte, technischer Funktionen oder Werbemittel besteht nicht.
Bereits ordnungsgemäß entstandene Provisionsansprüche sowie der für bereits ordnungsgemäß vermittelte Kunden geltende Provisionssatz und Provisionszeitraum bleiben unberührt.
(2) Für Änderungen dieser AGB gilt § 2 Abs. 4 der Partner-Vereinbarung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen Betreiber und Partner findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Soweit rechtlich zulässig, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben unberührt.
(5) Der Partner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
