LoveFlow
Partner Hub
Allgemein und TeilnahmeRabattcode und VermittlungProvision und VerdienstRückerstattungen und Kündigungen durch KundenAuszahlungAbrechnung und GutschriftenSteuerdatenWerbung und PartnerregelnDatenschutzKonto, Vertrag und BeendigungSupport

FAQ: LoveFlow Partner Hub

Allgemein und Teilnahme

Was ist das LoveFlow Partner-Programm?

Das LoveFlow Partner-Programm ermöglicht es dir, die psychologischen Programme und Angebote von LoveFlow weiterzuempfehlen und für neue zahlende Kund:innen, die du vermittelst, eine Provision zu erhalten.

Du erhältst dafür einen persönlichen Rabattcode, den du über deine eigenen Kanäle teilen kannst. Verwendet ein neuer Kunde deinen Code beim Abschluss eines LoveFlow-Abonnements, wird die Vermittlung automatisch deinem Partnerkonto zugeordnet.

Wer kann teilnehmen?

Das LoveFlow Partner-Programm richtet sich ausschließlich an Partner, die im Rahmen einer unternehmerischen oder selbstständigen Tätigkeit handeln, beispielsweise als Gewerbetreibende, Freiberufler oder über ein Unternehmen.

Eine Teilnahme als Privatperson ist nicht vorgesehen. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren.

Ob für deine Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung, steuerliche Registrierung oder eine andere berufsspezifische Voraussetzung erforderlich ist, musst du eigenverantwortlich prüfen.

Kann ich als Angehöriger eines Heil- oder Gesundheitsberufs teilnehmen?

Grundsätzlich ja, wenn du die allgemeinen Voraussetzungen erfüllst.

Für bestimmte Heil- und Gesundheitsberufe gelten allerdings zusätzliche berufs- und standesrechtliche Vorgaben. Das betrifft vor allem die entgeltliche Empfehlung gegenüber eigenen Patientinnen, Patienten oder Klienten.

Ob und in welcher Form du das Partner-Programm im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit nutzen darfst, musst du selbst prüfen. Wir übernehmen diese Prüfung nicht für dich.

Wie melde ich mich an?

Du registrierst dich unter partners.love-flow.com. Anschließend prüfen wir dein Konto und schalten es in der Regel innerhalb eines Werktages frei. Einen Anspruch auf Freischaltung gibt es nicht.

Hast du einen persönlichen Einladungslink von LoveFlow erhalten, kann dein Konto unmittelbar aktiviert werden.

In beiden Fällen gelten die Partner-Vereinbarung und die AGB einschließlich der Vereinbarung über das Gutschriftverfahren. Deine vollständigen Stamm-, Zahlungs- und Steuerdaten müssen spätestens vor deiner ersten Auszahlung hinterlegt sein.

Ist die Teilnahme kostenlos?

Ja. Es gibt keine Anmeldegebühr und keine laufenden Gebühren.

Lediglich Gebühren deiner eigenen Bank bei Auslandsüberweisungen und Kosten einer Währungsumrechnung trägst du selbst (siehe „Wie erhalte ich meine Auszahlung?“).

Was muss ich im Feld „Firma“ angeben?

Bist du als Einzelunternehmer oder Freiberufler unter deinem eigenen Namen tätig und führst keinen gesonderten Unternehmensnamen, kannst du das Feld leer lassen. Auf deiner Gutschrift erscheint dann dein Vor- und Nachname.

Nimmst du über eine Gesellschaft teil – GmbH, UG, AG oder ähnlich –, trag dort den vollständigen offiziellen Unternehmensnamen ein.

Rabattcode und Vermittlung

Wie funktioniert die Vermittlung über meinen Rabattcode?

Du erhältst einen persönlichen Rabattcode und teilst ihn über deine Kanäle. Verwendet eine neue Kundin oder ein neuer Kunde deinen Code beim Abschluss des Abonnements, wird die Vermittlung automatisch deinem Partnerkonto zugeordnet. Zuordnung, Provisionsberechnung und Abrechnung laufen danach automatisch.

Welchen Rabatt erhalten meine Kundinnen und Kunden?

Der Standardrabatt beträgt derzeit 20 % auf die erste kostenpflichtige Zahlung. Ab der darauffolgenden Zahlung gelten wieder die regulären Konditionen des gewählten Abonnements, sofern bei einer Aktion nichts anderes angegeben ist.

Muss der Code bei jeder Zahlung erneut eingegeben werden?

Nein. Entscheidend ist, dass dein Code beim ursprünglichen Abschluss verwendet wird. Alle weiteren provisionsberechtigten Zahlungen innerhalb des Provisionszeitraums werden automatisch berücksichtigt.

Hat mein Rabattcode ein Ablaufdatum?

Dein Code ist gültig, solange dein Partnerkonto aktiv ist.

Kann eine Vermittlung nachträglich zugeordnet werden?

Grundsätzlich nicht. Der Code muss beim Abschluss verwendet werden – nur so bleibt die Zuordnung für alle Partner eindeutig.

Bei einem nachweisbaren technischen Fehler unseres Systems prüfen wir den Einzelfall und korrigieren die Zuordnung gegebenenfalls.

Bis wann muss ich eine fehlende Vermittlung melden?

Innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitraum, in dem die Vermittlung erfolgt sein soll, in Textform. Danach kann sie nicht mehr berücksichtigt werden. Die gesetzliche Verjährung bleibt davon unberührt.

Schau deshalb regelmäßig in den Bereich „Provisionen“ deines Partner Hubs.

Erhalte ich Provision für bestehende oder ehemalige Kunden?

Nein. Provisionen gibt es für neue Kunden, die vorher kein kostenpflichtiges LoveFlow-Abonnement hatten. Die spätere Verwendung deines Codes durch einen Bestandskunden begründet keinen Provisionsanspruch.

Eine Ausnahme ist die Rückkehr eines Kunden, den du selbst vermittelt hast – dazu weiter unten mehr.

Kann ich meinen eigenen Rabattcode verwenden?

Ja, für ein eigenes Abonnement, sofern bei der jeweiligen Aktion nichts anderes angegeben ist. Für eigene Käufe entsteht allerdings keine Provision.

Was passiert bei Aktionen wie Black Friday?

Bei besonderen Kampagnen kann LoveFlow den Rabatt deines Codes zeitlich begrenzt erhöhen oder andere Aktionskonditionen anbieten. Dein Code bleibt derselbe, die Zuordnung funktioniert weiter wie gewohnt.

Deine Provision berechnet sich weiterhin aus dem Betrag, den die Kundin oder der Kunde nach Abzug des Rabatts tatsächlich bezahlt. Verschiedene Rabattaktionen sind nicht kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Provision und Verdienst

Wie viel verdiene ich pro Kunde?

Du erhältst 25 % des Umsatzes, den LoveFlow tatsächlich vereinnahmt – nach Abzug gewährter Rabatte und ohne Umsatzsteuer.

Rechenbeispiel: Zahlt eine Kundin 57,12 € inklusive 19 % Umsatzsteuer, beträgt der Nettoumsatz 48,00 €. Deine Provision daraus: 12,00 €.

Die Umsatzsteuer, die auf die Kundenzahlung entfällt, gehört nicht zur Provisionsbasis – wir führen sie ans Finanzamt ab. Gebühren des Zahlungsanbieters werden dir dagegen nicht abgezogen.

  • Monatsabo: Provision auf jede erfolgreich vereinnahmte Monatszahlung innerhalb der ersten zwölf Monate ab der ersten kostenpflichtigen Zahlung
  • Jahresabo: Provision auf die erste Jahreszahlung
Sind die angezeigten Provisionen netto oder brutto?

Die im Bereich „Provisionen“ ausgewiesenen Beträge sind Nettoentgelte für deine Vermittlungsleistung – also ohne deine eigene Umsatzsteuer.

Was am Ende überwiesen wird, steht auf der Gutschrift:

  • Regelbesteuert in Deutschland: Die deutsche Umsatzsteuer wird auf der Gutschrift zusätzlich ausgewiesen und mit ausgezahlt
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG: keine Umsatzsteuer
  • Sitz im Ausland: in der Regel Reverse-Charge. Auf der Gutschrift wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, weil die Steuerschuld auf uns als Leistungsempfänger übergeht. Deine eigenen Melde- und Erklärungspflichten im Sitzland bleiben davon unberührt – dazu gehört bei Partnern in der EU in der Regel die Zusammenfassende Meldung sowie die Angabe in deiner Umsatzsteuererklärung. Welche Pflichten dich konkret treffen, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.
Verdiene ich schon während der kostenlosen Testphase?

Nein. Solange noch keine kostenpflichtige Zahlung erfolgt ist, entsteht kein Provisionsanspruch – auch dann nicht, wenn während der Testphase gekündigt wird.

Deine erste Provision entsteht mit der ersten erfolgreich vereinnahmten Zahlung.

Wie lange erhalte ich Provision für einen Kunden?

Maximal zwölf Monate, gerechnet ab der ersten erfolgreich vereinnahmten kostenpflichtigen Zahlung.

Kündigungen, Unterbrechungen, Tarifwechsel oder ausgefallene Zahlungen verlängern diesen Zeitraum nicht.

Was passiert, wenn eine Zahlung fehlschlägt?

Provision entsteht nur für Zahlungen, die tatsächlich eingezogen wurden.

Wird eine zunächst fehlgeschlagene Zahlung später erfolgreich nachgeholt, erhältst du die Provision – sofern das noch innerhalb der zwölf Monate geschieht. Endgültig ausgefallene Zahlungen sind nicht provisionsberechtigt.

Was passiert bei einem Tarifwechsel?

Deine Provision berechnet sich weiterhin aus den tatsächlich gezahlten provisionsberechtigten Beträgen. Der Zwölf-Monats-Zeitraum beginnt dadurch nicht neu.

Was passiert, wenn sich die Provisionsbedingungen ändern?

Für bereits vermittelte Kunden bleiben der Provisionssatz und der Provisionszeitraum maßgeblich, die zum Zeitpunkt ihrer Vermittlung galten.

Neue Bedingungen gelten nur für danach neu vermittelte Kunden. Allgemeine Änderungen kündigen wir mindestens 30 Tage vorher an.

Sonderaktionen und Konditionen, die ausschließlich zu deinen Gunsten wirken, können auch kurzfristiger eingeführt werden.

Rückerstattungen und Kündigungen durch Kunden

Was passiert bei Widerruf, Rückerstattung oder Rücklastschrift?

Wird eine Kundenzahlung ganz oder teilweise erstattet, storniert, zurückgebucht oder als betrügerisch eingestuft, entfällt die darauf entfallende Provision.

Da Provisionen nicht sofort nach der Kundenzahlung ausgezahlt werden, ist das meist schon vor der Auszahlung berücksichtigt.

Wurde bereits ausgezahlt, verrechnen wir den Betrag mit bestehenden oder künftigen Provisionsansprüchen. Reicht das nicht aus, können wir den überzahlten Betrag zurückfordern – maximal bis zwölf Monate nach der jeweiligen Auszahlung. Danach nicht mehr.

Bereits ordnungsgemäß entstandene Provisionen aus anderen Zahlungen oder anderen Vermittlungen bleiben unberührt.

Was passiert, wenn ein Kunde sein Abo kündigt?

Für bereits vereinnahmte und nicht rückabgewickelte Zahlungen bleibt deine Provision bestehen. Nach Ende des Abonnements entstehen keine weiteren Provisionen für diesen Kunden.

Und wenn ein Kunde später zurückkehrt?

Reaktiviert jemand, den du ursprünglich vermittelt hast, sein Abonnement innerhalb seines ursprünglichen Zwölf-Monats-Zeitraums, bleiben die Zahlungen deinem Partnerkonto zugeordnet.

Die Unterbrechung verlängert den Zeitraum nicht.

Auszahlung

Wann bekomme ich meine Provision ausgezahlt?

Einmal im Monat, immer am 15. – für den jeweils davorliegenden Abrechnungsmonat.

So sieht der Ablauf aus:

  • Alle provisionsberechtigten Zahlungen eines Monats werden gesammelt
  • Anfang des Folgemonats rechnen wir diesen Monat ab und erstellen deine Gutschrift
  • Am 15. desselben Monats wird überwiesen

Beispiel: Provisionen aus dem Oktober werden Anfang November abgerechnet und am 15. November ausgezahlt.

Fällt der 15. auf keinen Bankarbeitstag, überweisen wir am nächsten Bankarbeitstag.

Deinen nächsten Auszahlungstermin und den dafür vorgesehenen Betrag siehst du jederzeit in deinem Partner Hub.

Warum dauert meine allererste Provision für einen Kunden länger?

Weil wir die Widerrufsfrist deiner Kundin oder deines Kunden abwarten.

Provisionen aus der ersten kostenpflichtigen Zahlung geben wir erst frei, wenn diese Frist abgelaufen ist und die Zahlung geprüft wurde. Folgezahlungen gehen schneller, sie können direkt nach erfolgreicher Vereinnahmung und Prüfung in den nächsten Auszahlungslauf.

Das ist kein Nachteil für dich: Die Provision geht nicht verloren, sondern verschiebt sich auf einen der folgenden Läufe.

Sind die Zahlen in meinem Partner Hub verbindlich?

Noch nicht freigegebene Provisionen, Umsätze und Auszahlungsbeträge sind vorläufig. Sie können sich noch ändern – etwa durch Rückerstattungen, Rückbuchungen, technische Korrekturen oder eine nachträgliche Prüfung der Zuordnung.

Verbindlich ist die freigegebene Abrechnung beziehungsweise die Gutschrift. Vorläufige Beträge sind im Partner Hub entsprechend gekennzeichnet.

Was, wenn eine Provision beim nächsten Lauf noch nicht freigegeben ist?

Sie geht nicht verloren. Was es nicht in einen Abrechnungslauf schafft, wird automatisch beim nächsten berücksichtigt.

Gibt es einen Mindestbetrag?

Ja, 30 €. Liegt dein auszahlungsfähiges Guthaben darunter, nehmen wir es in den nächsten Lauf mit und fassen es mit künftigen Provisionen zusammen. Dein Guthaben verfällt nicht.

Bei einer Beendigung der Partnerschaft wird ein verbleibendes Restguthaben nach Abschluss aller offenen Abrechnungen auch dann ausgezahlt, wenn es unter 30 € liegt. Voraussetzung ist, dass deine Zahlungs- und Steuerdaten vollständig und richtig hinterlegt sind.

Wie erhalte ich meine Auszahlung?

Per Banküberweisung in Euro auf die in deinem Konto hinterlegte Bankverbindung. Hinterlege dafür IBAN und BIC im Partner Hub.

Sitzt dein Unternehmen in einem Land ohne IBAN, kann vor der ersten Auszahlung eine andere Auszahlungsmöglichkeit vereinbart werden. Wende dich dafür rechtzeitig an uns.

Gebühren deiner Empfängerbank oder zwischengeschalteter Banken sowie Kosten einer Währungsumrechnung trägst du selbst. Mit der Anweisung des abgerechneten Betrages in Euro ist unsere Zahlungspflicht erfüllt.

Welche Daten brauche ich für eine Auszahlung?

Vor der ersten Auszahlung müssen im Partner Hub hinterlegt sein:

  • vollständige Stammdaten
  • Zahlungsdaten
  • die für deinen Unternehmenssitz erforderlichen Steuerdaten

Fehlt etwas, teilen wir dir mit, welche Angaben noch erforderlich sind, und halten die Auszahlung bis dahin zurück. Sobald alles hinterlegt ist, wird sie mit dem nächsten Auszahlungslauf ausgeführt. Verloren geht dabei nichts.

Abrechnung und Gutschriften

Wie werden meine Provisionen abgerechnet?

Im Gutschriftverfahren nach § 14 UStG. Das heißt: Die FlowMotion GmbH erstellt die Abrechnung über deine Vermittlungsleistungen selbst – du musst uns keine Rechnung stellen.

Die Zustimmung zum Gutschriftverfahren ist Bestandteil der Partner-Vereinbarung und Voraussetzung für die Teilnahme.

Wo finde ich meine Gutschriften?

Im Bereich „Abrechnungen“ deines Partner Hubs. Dort kannst du jede Gutschrift als PDF öffnen und herunterladen.

Sobald eine neue Gutschrift bereitsteht, benachrichtigen wir dich per E-Mail. Mit der Bereitstellung im Partner Hub gilt die Gutschrift als zugegangen.

Muss ich sie prüfen? Gibt es eine Frist?

Ja, und das ist wichtig: Du hast 30 Tage ab Bereitstellung Zeit, um Einwendungen in Textform zu erheben. Danach gilt die Gutschrift als anerkannt.

Dein Recht, einer Gutschrift nach § 14 Abs. 2 Satz 3 UStG zu widersprechen, und deine gesetzlichen Ansprüche bleiben davon unberührt.

Was mache ich, wenn eine Gutschrift falsche Angaben enthält?

Melde dich innerhalb der 30 Tage bei uns unter partner@love-flow.com. Wir prüfen die Abrechnung und erstellen bei Bedarf eine Korrektur.

Stelle für denselben Abrechnungszeitraum bitte keine eigene Rechnung aus.

Welche Angaben enthält meine Gutschrift?

Alle Angaben, die für deine steuerliche Situation erforderlich sind:

die Bezeichnung „Gutschrift“

  • dein vollständiger Name beziehungsweise Unternehmensname und deine Anschrift
  • Name und Anschrift der FlowMotion GmbH
  • die erforderlichen Steuerdaten
  • Ausstellungsdatum und fortlaufende Gutschriftnummer
  • Art und Umfang der Vermittlungsleistung und der Abrechnungszeitraum
  • das provisionsrelevante Entgelt und die umsatzsteuerliche Behandlung

Ist deutsche Umsatzsteuer auszuweisen, kommen Steuersatz und Steuerbetrag hinzu.

Muss ich zusätzlich eine eigene Rechnung schicken?

Nein. Im Gutschriftverfahren übernehmen wir die Abrechnung für dich – du musst uns für deine Vermittlungsleistungen keine Rechnung stellen.

Steuerdaten

Deutschland: Was muss ich hinterlegen?

Deine Steuernummer und, sofern vorhanden, deine USt-IdNr. Außerdem die Angabe, ob du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt.

Was gilt für Kleinunternehmer?

Wähle im Bereich „Steuerdaten“ die Kleinunternehmerregelung aus. Auf deiner Gutschrift wird dann keine Umsatzsteuer ausgewiesen, stattdessen steht dort:

„Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.“

Deine Steuernummer brauchen wir trotzdem.

Mein Unternehmen sitzt in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Was muss ich beachten?

Wähle im Bereich „Steuerdaten“ dein Sitzland aus und hinterlege deine vollständigen Unternehmens- und Steuerdaten, insbesondere deine Steuernummer und deine USt-IdNr. Die steuerliche Behandlung ergibt sich automatisch aus dem gewählten Land.

Wir prüfen die Gültigkeit deiner USt-IdNr. und können die Abrechnung zurückstellen, bis eine gültige Nummer vorliegt.

Abgerechnet wird im Reverse-Charge-Verfahren. Auf der Gutschrift steht:

„Abrechnung im Gutschriftverfahren. Reverse-Charge, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 1 UStG.“
Mein Unternehmen sitzt außerhalb der EU. Was muss ich beachten?

Wähle im Bereich „Steuerdaten“ dein Sitzland aus und hinterlege deine lokale Steuernummer beziehungsweise Tax ID sowie deine MWST- oder VAT-Nummer. Die steuerliche Behandlung ergibt sich automatisch aus dem gewählten Land.

Gibt es in deinem Sitzland keine solche Nummer, kennzeichne das im Partner Hub. Vor der ersten Abrechnung kann dann eine zusätzliche Prüfung nötig sein.

Auf der Gutschrift steht:

„Abrechnung im Gutschriftverfahren, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG.“
Was, wenn sich mein steuerlicher Status ändert?

Aktualisiere deine Angaben unverzüglich im Bereich „Steuerdaten“.

Maßgeblich für die steuerliche Behandlung einer Abrechnung sind die Angaben, die zum Zeitpunkt des Abrechnungslaufs hinterlegt sind. Änderungen, die danach eingetragen werden, wirken sich erst auf die nächste Abrechnung aus.

Bin ich selbst für meine Steuern verantwortlich?

Ja. Wir erstellen die Gutschrift auf Grundlage der Angaben, die du hinterlegt hast.

Für deine steuerliche Registrierung, die Richtigkeit deiner Angaben und die ordnungsgemäße Versteuerung deiner Einnahmen bist du selbst verantwortlich. Bei Fragen zu deiner Situation wende dich an deine Steuerberatung oder dein Finanzamt.

Beruhen Steuernachforderungen darauf, dass deine Angaben unrichtig waren oder nicht rechtzeitig aktualisiert wurden, trägst du die Folgen.

Werbung und Partnerregeln

Muss ich meine Empfehlung als Werbung kennzeichnen?

Ja. Wenn du LoveFlow empfiehlst und dafür eine Provision erhalten kannst, ist das Werbung.

Kennzeichne sie klar und gut sichtbar – etwa mit „Werbung“ oder „Anzeige“, und zwar so platziert, dass der werbliche Charakter sofort erkennbar ist. Welche Vorgaben im Einzelnen gelten, hängt von deinem Kanal ab; dafür bist du verantwortlich.

Bewirbst du einen Rabatt, nenne auch dessen wesentliche Bedingungen.

Welche Aussagen darf ich über LoveFlow machen?

Du darfst LoveFlow authentisch vorstellen und wahrheitsgemäß über deine persönlichen Erfahrungen berichten, soweit daraus keine irreführenden Aussagen über die generelle Wirkung oder einen zu erwartenden Behandlungserfolg abgeleitet werden.

Bitte mache keine erfundenen oder garantierten Erfolgs-, Heilungs- oder Wirkversprechen, keine Diagnosen im Namen von LoveFlow und stelle Leistungen, Qualifikationen oder mögliche Behandlungsergebnisse nicht anders dar, als sie tatsächlich angeboten werden.

Für konkrete Aussagen über Leistungen, Wirkungen und Angebote von LoveFlow verwende bitte die von LoveFlow freigegebenen Informationen, Formulierungen und Werbematerialien.

Bei Unsicherheiten zu den von LoveFlow freigegebenen Werbeaussagen kannst du dich an unseren Partner-Support wenden.

Welche Werbemethoden sind nicht erlaubt?

Nicht erlaubt sind insbesondere:

  • irreführende oder täuschende Werbung
  • Spam und unaufgeforderte Massenwerbung
  • manipulierte oder künstlich erzeugte Vermittlungen
  • Inhalte oder Accounts, die den Eindruck erwecken, direkt von LoveFlow betrieben zu werden

Nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung erlaubt sind:

  • die Marke LoveFlow in eigenen Domains oder Social-Media-Namen
  • bezahlte Suchanzeigen auf LoveFlow-Markenbegriffe
  • die Veröffentlichung deines Codes auf Gutschein-, Cashback-, Deal- oder Couponportalen und vergleichbaren Aggregator-Plattformen
Darf ich auch andere Anbieter bewerben?

Ja. Du bist grundsätzlich frei, auch Produkte oder Partnerprogramme anderer Anbieter zu bewerben – es gibt keine Exklusivität.

Zwei Einschränkungen gibt es:

  • Deinen LoveFlow-Code darfst du nicht in derselben Anzeige, auf derselben Landingpage oder im selben Beitrag gemeinsam mit Codes unmittelbar konkurrierender Beratungs-, Coaching- oder Online-Begleitangebote bewerben – dafür brauchst du vorher unsere ausdrückliche Zustimmung
  • Direkte namentliche Vergleiche zwischen LoveFlow und konkreten Konkurrenzangeboten unter Verwendung unserer Logos oder Werbemittel brauchen ebenfalls vorher unsere Zustimmung
Ich arbeite mit einer Agentur oder einem Team. Was gilt dann?

Setzt du Mitarbeitende, Agenturen oder Dienstleister für die Bewerbung ein, musst du sicherstellen, dass sie dieselben Regeln einhalten. Verstöße dieser Personen werden dir zugerechnet.

Datenschutz

Welche Informationen sehe ich über meine vermittelten Kunden?

Nur das, was für Zuordnung und Abrechnung nötig ist: eine pseudonymisierte Referenznummer, Datum und Status der Vermittlung, den provisionsrelevanten Umsatz und deine Provision.

Namen, E-Mail-Adressen, Bank- oder Kreditkartendaten, therapeutische Angaben, Nachrichten, Tagebucheinträge oder andere vertrauliche Inhalte bekommst du nicht zu sehen.

Welche Daten verarbeitet ihr über mich?

Das steht in unserer Datenschutzerklärung unter partners.love-flow.com/datenschutz.

Konto, Vertrag und Beendigung

Wie kündige ich meine Teilnahme?

Jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende, in Textform – eine E-Mail genügt.

Was passiert danach mit meinen vermittelten Kunden?

Provisionsberechtigte Zahlungen deiner bereits vermittelten Kunden werden auch nach dem Ende deiner Partnerschaft weiter berücksichtigt, solange sie innerhalb des ursprünglichen Zwölf-Monats-Zeitraums anfallen.

Dein Rabattcode wird mit Wirksamwerden der Kündigung für neue Vermittlungen deaktiviert.

Was passiert mit meinem Restguthaben?

Ordnungsgemäß entstandene Provisionsansprüche verfallen nicht.

Sobald alle offenen Provisionen, Rückerstattungen und sonstigen Vorgänge berücksichtigt sind, wird dein verbleibendes Guthaben ausgezahlt – ohne Mindestbetrag, aber nur wenn deine Zahlungs- und Steuerdaten vollständig und richtig hinterlegt sind.

Kann LoveFlow die Partnerschaft beenden?

Ja, ordentlich mit derselben Frist von 14 Tagen zum Monatsende. Bereits ordnungsgemäß entstandene Provisionsansprüche werden weiter abgerechnet.

Kann mein Konto gesperrt werden?

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Partner-Vereinbarung oder die AGB – insbesondere bei Betrug, manipulierten Vermittlungen, künstlich erzeugten Transaktionen oder unzulässiger Werbung – können wir dein Konto sperren oder außerordentlich kündigen.

Provisionen aus manipulierten oder betrügerischen Transaktionen können storniert, verrechnet oder zurückgefordert werden.

Bei einer berechtigten außerordentlichen Kündigung entstehen danach keine neuen Provisionen. Bereits zuvor ordnungsgemäß entstandene und vom Verstoß nicht betroffene Provisionen bleiben bestehen.

Was passiert, wenn sich die AGB ändern?

Wir teilen dir eine geänderte Fassung mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mit.

Widersprichst du nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang, gilt die Änderung als angenommen – darauf weisen wir dich in der Mitteilung gesondert hin. Widersprichst du, kann jede Seite zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

Rein redaktionelle Änderungen und solche, die dich ausschließlich begünstigen, können sofort wirksam werden.

Wo finde ich meine Vertragsunterlagen?

Im Partner Hub unter Konto → Vertrag & Dokumente. Dort siehst du auch, welcher Fassung du wann zugestimmt hast, und kannst genau diese Fassung öffnen.

Ich habe mein Passwort vergessen.

Klick auf der Anmeldeseite auf „Passwort vergessen“ und gib deine registrierte E-Mail-Adresse ein. Du erhältst dann einen Link, über den du ein neues Passwort vergeben kannst.

Support

An wen wende ich mich bei Fragen?

Schreib uns an partner@love-flow.com – zu Vermittlungen, Auszahlungen, Gutschriften, Steuerdaten, Datenschutzfragen oder technischen Problemen. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktages.

Stand: 19.10.2026

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