Partner-Vereinbarung
LoveFlow Partner-Programm
Fassung vom 17.10.2026
zwischen
FlowMotion GmbH
Langenbeckstr. 2
10249 Berlin
Handelsregister: HRB 261908 B, Amtsgericht Charlottenburg Geschäftsführer: Claudio Petermann, Maike Günther, Lukas Haug USt-IdNr.: DE367029547
– nachfolgend „Betreiber“ –
und
dem Partner, der sich über den LoveFlow Partner Hub unter http://partners.love-flow.com registriert und dieser Vereinbarung elektronisch zustimmt. Die im LoveFlow Partner Hub hinterlegten Stamm- und Unternehmensdaten bestimmen die Identität des Partners.
– nachfolgend „Partner“ –
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
§ 1 Gegenstand und Stellung des Partners
(1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Teilnahme am LoveFlow Partner-Programm. Der Partner kann die psychologischen Beratungs- und Begleitangebote, Programme, Produkte und sonstigen Angebote von LoveFlow, einer Marke der FlowMotion GmbH, empfehlen und erhält für von ihm vermittelte, provisionsberechtigte Kunden eine Provision nach Maßgabe dieser Vereinbarung und der AGB.
(2) Der Partner handelt selbstständig und eigenverantwortlich. Er entscheidet selbst, ob, wann, in welchem Umfang und über welche zulässigen Kanäle er LoveFlow bewirbt. Es bestehen keine Mindestaktivität, keine Mindestumsätze und keine Exklusivität. Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen des Betreibers verbindliche Erklärungen abzugeben, Verträge abzuschließen oder Verpflichtungen einzugehen.
(3) Das LoveFlow Partner-Programm steht ausschließlich Partnern offen, die im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und damit als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln.
(4) Der Partner sichert zu, dass er diese Vereinbarung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und damit als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB schließt. Erweist sich diese Zusicherung als unzutreffend, ist der Betreiber berechtigt, das Partnerkonto zu sperren und die Vereinbarung außerordentlich zu kündigen.
§ 2 Vertragsbestandteile
(1) Diese Vereinbarung bildet zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des LoveFlow Partner-Programms („AGB") die vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit. Die AGB sind unter partners.love-flow.com/agb abrufbar. Der Partner bestätigt, dass ihm die AGB vor Vertragsschluss zugänglich waren und dass er deren Geltung im Rahmen der Registrierung anerkennt.
(2) Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und den AGB gehen die Bestimmungen dieser Vereinbarung vor.
(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen Betreiber und Partner bleiben unberührt.
(4) Der Betreiber kann die AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, an geänderte technische Gegebenheiten oder zur Erweiterung des Angebots erforderlich ist und die Änderung den Partner nicht unangemessen benachteiligt. Der Betreiber teilt dem Partner die geänderte Fassung mindestens dreißig (30) Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Zugang in Textform, gilt die Änderung als angenommen; hierauf wird der Partner in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, die Vereinbarung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Änderungen, die ausschließlich redaktioneller oder klarstellender Natur sind, Kontaktdaten aktualisieren oder den Partner ausschließlich begünstigen, können ohne Einhaltung dieser Frist mit ihrer Bekanntgabe wirksam werden.
(5) Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Partners richtet sich nach der Datenschutzerklärung, abrufbar unter partners.love-flow.com/datenschutz.
§ 3 Provision
(1) Der Partner erhält für jeden von ihm über seinen persönlichen Rabattcode und/oder einen ihm vom Betreiber bereitgestellten Empfehlungslink vermittelten, provisionsberechtigten Kunden eine Provision in Höhe von 25 % des tatsächlich vom Betreiber vereinnahmten provisionsberechtigten Nettoumsatzes nach Abzug gewährter Rabatte und ohne Umsatzsteuer. Die Provision versteht sich als Nettoentgelt. Soweit aufgrund des steuerlichen Status des Partners Umsatzsteuer zusätzlich auszuweisen ist, wird diese im Rahmen der Abrechnung entsprechend berücksichtigt.
(2) Während einer kostenlosen Testphase entsteht kein Provisionsanspruch. Bei Monatsabonnements sind erfolgreich vereinnahmte provisionsberechtigte Kundenzahlungen innerhalb eines Zeitraums von maximal zwölf Monaten ab der ersten erfolgreich vereinnahmten kostenpflichtigen Zahlung provisionsberechtigt. Bei Jahresabonnements ist ausschließlich die erste Jahreszahlung provisionsberechtigt. Die weiteren Voraussetzungen der Vermittlung, Zuordnung und Provisionsberechnung ergeben sich aus den AGB.
(3) Änderungen des allgemeinen Provisionssatzes oder des Provisionszeitraums gelten grundsätzlich nur für danach neu vermittelte Kunden. Für bereits ordnungsgemäß vermittelte Kunden bleiben der zum Zeitpunkt der Vermittlung geltende Provisionssatz und Provisionszeitraum bestehen.
(4) Wird eine provisionsberechtigte Kundenzahlung ganz oder teilweise zurückerstattet oder dem Betreiber nachträglich entzogen, insbesondere durch Rücklastschrift, Zahlungsausfall, Widerruf oder Rückabwicklung, entfällt der Provisionsanspruch insoweit rückwirkend. Bereits abgerechnete Provisionen werden mit künftigen Provisionsansprüchen verrechnet. Reicht das künftige Provisionsguthaben hierfür nicht aus, kann der Betreiber den überzahlten Betrag zurückfordern; der Rückforderungsanspruch besteht nur innerhalb von zwölf (12) Monaten ab der jeweiligen Auszahlung. Der Betreiber erstellt erforderlichenfalls eine entsprechende Storno-Gutschrift.
(5) Für die Zuordnung vermittelter Kunden sind die Aufzeichnungen des Betreibers maßgeblich. Der Partner kann die ihm zugeordneten Vermittlungen im LoveFlow Partner Hub einsehen; Einwendungen richten sich nach § 4 Absatz 4.
§ 4 Gutschriftverfahren
(1) Die Abrechnung der Vermittlungsleistungen erfolgt im vereinbarten Gutschriftverfahren gemäß § 14 UStG. Der Betreiber erstellt als Leistungsempfänger die Gutschrift über die Vermittlungsleistungen des Partners. Der Partner stimmt dem Gutschriftverfahren ausdrücklich zu.
(2) Der Partner stellt für Leistungen, die vom Betreiber im Gutschriftverfahren abgerechnet werden, keine eigenen Rechnungen aus. Die Einzelheiten zur Abrechnung, Auszahlung, steuerlichen Behandlung sowie zu den erforderlichen Steuer- und Zahlungsdaten ergeben sich aus den AGB.
(3) Der Partner stimmt der elektronischen Übermittlung der Gutschriften zu. Die Gutschriften werden dem Partner im LoveFlow Partner Hub elektronisch bereitgestellt; der Betreiber benachrichtigt den Partner hierüber per E-Mail. Mit der Bereitstellung im LoveFlow Partner Hub gilt die Gutschrift als zugegangen.
(4) Der Partner hat jede Gutschrift unverzüglich zu prüfen. Einwendungen gegen eine Gutschrift sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Bereitstellung in Textform gegenüber dem Betreiber zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Gutschrift als anerkannt; auf diese Folge wird der Partner bei der Bereitstellung gesondert hingewiesen. Das Recht des Partners, einer Gutschrift nach § 14 Abs. 2 Satz 3 UStG zu widersprechen, sowie gesetzliche Ansprüche des Partners bleiben unberührt.
(5) Auszahlungen erfolgen ausschließlich in Euro auf eine vom Partner im LoveFlow Partner Hub hinterlegte und vom Betreiber unterstützte Zahlungsverbindung. Der Betreiber trägt die Kosten seines eigenen Zahlungsdienstleisters. Kosten, die bei der Bank des Partners oder bei zwischengeschalteten Instituten anfallen, sowie Kosten und Kursrisiken einer Währungsumrechnung trägt der Partner. Mit der Anweisung des abgerechneten Betrages in Euro ist die Zahlungspflicht des Betreibers erfüllt; ein geringerer Zahlungseingang aufgrund solcher Kosten begründet keinen Nachzahlungsanspruch. Für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums bleiben die zwingenden Entgeltregelungen des SEPA-Zahlungsverkehrs unberührt.
§ 5 Steuerliche Angaben des Partners
(1) Der Partner macht im LoveFlow Partner Hub Angaben zu seiner steuerlichen Einordnung, insbesondere zu Sitzland, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Steuernummer und zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Er sichert die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben zu.
(2) Der Partner ist verpflichtet, Änderungen dieser Angaben unverzüglich im LoveFlow Partner Hub zu aktualisieren. Maßgeblich für die steuerliche Behandlung einer Abrechnung sind die Angaben, die zum Zeitpunkt der Erstellung des jeweiligen Abrechnungslaufs hinterlegt sind.
(3) Partner mit Sitz im übrigen Gemeinschaftsgebiet haben eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. Der Betreiber ist berechtigt, deren Gültigkeit zu überprüfen und die Abrechnung bis zum Vorliegen einer gültigen Nummer zurückzustellen.
(4) Beruhen Steuernachforderungen, Zinsen oder Säumniszuschläge darauf, dass Angaben des Partners unrichtig waren oder nicht rechtzeitig aktualisiert wurden, stellt der Partner den Betreiber hiervon frei.
§ 6 Haftung, Verfügbarkeit und Verjährung
(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.
(2) Nicht ersatzfähig sind Schäden, mit denen der Betreiber bei Vertragsschluss nach den ihm bekannten Umständen nicht zu rechnen brauchte. Hierzu zählen in der Regel Aufwendungen des Partners für eigene Werbemaßnahmen sowie entgangene Gewinne aus Geschäften des Partners mit Dritten.
(3) Ansprüche des Partners auf Zahlung ordnungsgemäß entstandener Provisionen nach § 3 bleiben von den Begrenzungen dieses Paragraphen unberührt.
(4) Der Betreiber schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit des LoveFlow Partner Hub, der Empfehlungslinks und der Tracking-Systeme. Für Provisionsausfälle infolge technischer Störungen, die der Betreiber nicht zu vertreten hat, haftet er nicht.
(5) Schadensersatzansprüche des Partners gegen den Betreiber verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 7 Werbung und Partnerpflichten
(1) Der Partner ist für die Rechtmäßigkeit seiner Werbung selbst verantwortlich und verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorgaben sowie die Werbe-, Marken- und Verhaltensregeln der AGB einzuhalten. Insbesondere dürfen über LoveFlow keine irreführenden oder unzutreffenden Angaben sowie keine erfundenen oder garantierten Erfolgs-, Heilungs- oder Wirkversprechen gemacht werden.
(2) Die Nutzung von Marken, Logos und Werbemitteln von LoveFlow sowie die weiteren Rechte und Pflichten des Partners richten sich nach den AGB.
(3) Verletzt der Partner die Pflichten nach den Absätzen 1 oder 2, stellt er den Betreiber von Ansprüchen Dritter sowie von behördlichen Maßnahmen frei, soweit diese auf einer vom Partner zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Betreiber wird den Partner über solche Ansprüche unverzüglich informieren, ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben und ohne Abstimmung mit dem Partner kein Anerkenntnis abgeben, soweit dies zumutbar ist. Der Partner wird den Betreiber bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen und ihm unverzüglich alle hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.
§ 8 Vertragsbeginn, Laufzeit und Beendigung
(1) Diese Vereinbarung tritt mit der Freischaltung des Partnerkontos durch den Betreiber in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Beide Parteien können die Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. E-Mail genügt. Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Kündigungsfrist vorsehen, gilt die gesetzliche Frist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bei einer ordentlichen Beendigung werden der persönliche Rabattcode und gegebenenfalls bereitgestellte Empfehlungslinks mit Wirksamwerden der Kündigung für neue Vermittlungen deaktiviert. Provisionsberechtigte Zahlungen aus bereits vor Vertragsende ordnungsgemäß vermittelten Kunden werden innerhalb ihres jeweils noch laufenden ursprünglichen Provisionszeitraums weiterhin nach den zum Zeitpunkt der Vermittlung geltenden Bedingungen abgerechnet.
(4) Die weiteren Einzelheiten zu Sperrung, außerordentlicher Kündigung, Abwicklung offener Provisionen und Beendigung der Partnerschaft ergeben sich aus den AGB.
(5) Bei Beendigung dieser Vereinbarung werden noch nicht ausgezahlte Provisionsguthaben mit der nächsten regulären Abrechnung abgerechnet und ausgezahlt, auch wenn die Auszahlungsschwelle nicht erreicht ist. Voraussetzung ist, dass der Partner vollständige und richtige Zahlungs- und Steuerdaten hinterlegt hat. Dies gilt entsprechend für Provisionen aus Zahlungen, die nach Vertragsende innerhalb des Nachlaufs gemäß Absatz 3 anfallen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Auf diese Vereinbarung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen allein der Information; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Berlin, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben unberührt.
(5) Die Abtretung von Ansprüchen aus dieser Vereinbarung bedarf der vorherigen Zustimmung des Betreibers in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Elektronische Zustimmung
Die Zustimmung zu dieser Partner-Vereinbarung und den einbezogenen AGB erfolgt elektronisch im Rahmen der Registrierung über den LoveFlow Partner Hub.
Der Betreiber protokolliert elektronisch den Zeitpunkt der Zustimmung sowie die jeweils akzeptierte Fassung dieser Partner-Vereinbarung und der AGB.
Die akzeptierten Vertragsunterlagen werden dem Partner im LoveFlow Partner Hub zugänglich gemacht.
